Was fehlt

Dieses Verzeichnis rechnet, wo das Register schweigt. Hier steht, was das bedeutet und wo die Grenzen liegen.

Das Auslaufdatum ist eine Rechnung

Wir nehmen das im Register eingetragene EEG-Inbetriebnahmedatum und zählen zwanzig Jahre dazu. Maßgeblich für Ihre Anlage ist Ihr Vergütungsbescheid, nicht unsere Rechnung.

Zwei Daten, die sich unterscheiden

Das Register führt ein technisches Inbetriebnahmedatum und ein EEG-Inbetriebnahmedatum. Bei 178 Anlagen weichen die Jahre voneinander ab, in Einzelfällen um zwei Jahre. Wir rechnen durchgehend mit dem EEG-Datum — es ist das rechtlich maßgebliche.

Was nicht enthalten ist